Wir machen das wieder glatt!
Professionelle Reparatur von Hagelschäden
am Fahrzeug – schnell und zuverlässig.
Kontaktieren Sie uns jetzt!


Unkomplizierter Service spart Ihnen Aufwand.
In nur wenigen Schritten ist Ihr Fahrzeug wieder wie neu – ohne Stress, ohne unnötigen Aufwand. Wir begleiten Sie bis zur glücklichen Rücknahme.
Gesetzgebung zur freien Werkstattwahl
Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird!
Die Wahl der Werkstatt bleibt Ihnen überlassen, ganz ohne Einfluss auf Ihren Leasing- oder Finanzierungsvertrag.
Gesetzliche Grundlage
Ein Reparaturbetrieb, der keine Markenwerkstatt ist, darf ein finanziertes Fahrzeug oder ein Leasingfahrzeug nach den Vorgaben des Herstellers instand setzen, sofern die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eingehalten werden.
Diese Regelung stellt sicher, dass Hersteller die freie Wahl der Werkstatt nicht einschränken dürfen.Vorausgesetzt, die gewählte Werkstatt ist in der Lage, die Reparatur fachgerecht und entsprechend den Herstellervorgaben durchzuführen.
Darüber hinaus regelt § 308 Nr. 5 BGB, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, wenn sie den Kunden verpflichten, Reparaturen ausschließlich in einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen zu lassen.
Ein bedeutendes Urteil hierzu stammt vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 25. September 2013 (Az. VIII ZR 206/12). Der BGH entschied, dass Kunden grundsätzlich das Recht haben, auch eine freie Werkstatt mit der Reparatur ihres Fahrzeugs zu beauftragen. Vertragsklauseln in Leasingverträgen, die eine Reparatur ausschließlich in einer Vertragswerkstatt vorschreiben, sind demnach unwirksam.
Schaden melden
Melden Sie den Hagelschaden Ihrer Versicherung.
Schaden begutachten
Wir begutachten Ihr Auto und führen eine kostenfreie Kalkulation durch.
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon, E-Mail oder über das Formular.
Wir reparieren
Wir setzen Ihr Fahrzeug fachgerecht und nach Herstellervorgaben in Stand.
Abholen und glücklich sein
Fahrzeug abholen, glücklich sein und direkt weiterfahren.
Gute Gründe für eine Reparatur bei uns!
Werterhalt
Für den Werterhalt Ihres Fahrzeuges und
eine reibungslose Leasingrückgabe.
Garantie
Die Garantie bleibt dank Originalteilen und der Reparatur laut Herstellervorgaben erhalten.
Rost verhindern
Beschädigte Stellen wie zum Beispiel Lackrisse / Lackabplatzer reparieren und
Rost verhindern.
Aussehen
Ihr Fahrzeug sieht nach der Reparatur
wieder aus wie neu.
Erfahrung
Jährlich tausende reparierte Fahrzeuge – Europaweit vom Kleinwagen bis zum LKW.
Zufriedenheit
Einfacher Ablauf, mit Ersatzwagen oder Tankgutschein.
Häufige Fragen zur Hagelschadenreparatur
Während Ihr Fahrzeug repariert wird, bleiben Sie mobil. Wir stellen Ihnen auf Wunsch ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung. So können Sie Ihren Alltag ohne Einschränkungen fortsetzen. Falls Sie den Ersatzwagen nicht benötigen erhalten Sie alternativ einen Tankgutschein!
Die Dauer der Reparatur hängt von dem vorliegenden Schadensbild ab.
Kleinere Schäden können oft innerhalb von 1-2 Werktagen behoben werden.
Bei größeren Schäden informieren wir Sie gerne hierzu nach einer genauen Schadensbegutachtung.
Ja, Sie sollten den Schaden Ihrer Versicherung melden.
Diese wird Ihnen mitteilen, ob Sie eine Begutachtung direkt bei uns oder anderweitig durchführen lassen müssen. Selbstverständlich können Sie
unabhängig von der Begutachtung des Schadens, Ihre Reparatur bei uns durchführen lassen.
Falls Sie Zweifel an Ihrer anderswo erstellten Schadenskalkulation haben, begutachten wir das Fahrzeug gerne für Sie erneut!
Ja, Ihre Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten vollständig – ohne Auswirkungen auf Ihren Versicherungsbeitrag. Lediglich die Selbstbeteiligung ( falls vorhanden ) ist von Ihnen zu entrichten.
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